Auf dieser Seite stellen wir eine Übersicht über Netzwerke und Plattformen der zeitgenössischen Musik sowie Stiftungen und Förderinstitutionen für Konzertvorhaben zusammen.
Die Stiftungslandschaft in Deutschland und auch die Förderinstrumente der Länder, Regionen und Städte sind sehr vielfältig, darum kann das Verzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie einen Förderer kennen oder selbst ein Förderer sind, der in unseren Listen nicht auftaucht, kontaktieren Sie uns gern, sodass wir das Verzeichnis ergänzen können.
Über die Stiftungssuche können passende Fördermöglichkeiten gefunden werden.
Für europäische Kooperationsprojekte gibt es Fördermöglichkeiten der EU.
Für Projekte im Ausland kann man Förderanträge beim Goethe-Institut einreichen.
Für große Projekte „im internationalen Kontext“ (siehe hierzu die Fördergrundsätze) kann man bei der Kulturstiftung des Bundes zum 31. Januar und zum 31. Juli Projektanträge einreichen, deren Fördersumme mindestens 50.000 € beträgt und von deren Gesamtkosten schon 20% gesichert sein müssen.
Beim Musikfonds können jeweils zum 31. Januar, 31. Mai und 30. September Anträge auf Projektförderung eingereicht werden. Außerdem können Anträge mit Gesamtkosten von weniger als 10.000 € mit einer beantragten Fördersumme bis 2.000 € alle zwei Monate gestellt werden (Fristen s. Website).
Bei der Ernst von Siemens Musikstiftung kann man zum 1. März für ein Projekt in der zweiten Jahreshälfte und zum 15. September für ein Projekt im Folgejahr einen Förderantrag stellen.
Der Verein Freie Ensembles und Orchester setzt sich als Interessensvertretung für die Belange von Interpretinnen und Interpreten der freien Szene ein.
Die Deutsche Bank Stiftung vergibt Förderungen für Kulturprojekte.
Bei der BHF Bank Stiftung können Anträge auf Förderung von Kulturprojekten eingereicht werden.
Die Aventis Foundation vergibt Förderungen für Kulturprojekte.